Betreuungszeiten
Wir betreuen von Montag bis Donnerstag von ca. 8.00 bis 14.30 Uhr. Bei Bedarf können auch individuelle Zeiten vereinbart werden.
Anzahl der Kinder
Wir dürfen bis zu zehn Kinder (fünf pro Kindertagespflegeperson, mit vertraglicher Zuordnung nach § 22 (1) SGB VIII) gleichzeitig betreuen und betreuen hauptsächlich Kinder von ca. ein bis drei Jahren.
Vertretungsregelung
Da wir zu zweit arbeiten, vertreten wir uns gegenseitig. Im Krankheitsfall schauen wir, wie der Bedarf ist und ob es möglich ist, dass Kinder der einen Tagespflegeperson von der anderen vertreten werden. Bei den anderen erfolgt die Vertretung durch die Eltern.
Zusammenarbeit mit den Eltern
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns wichtig, damit wir die Kinder bestmöglich begleiten können. Viele kurze Gespräche finden im Alltag während der Bring‑ und Abholzeiten statt, für ausführlichere Themen nehmen wir uns bei Bedarf in ruhigem Rahmen Zeit, zum Beispiel in Kennenlern‑ oder Abschlussgesprächen. Wir schätzen Rückmeldungen, sind offen für Fragen und konstruktive Kritik und verstehen unsere Zusammenarbeit als gemeinsamen, transparenten Weg zum Wohl der Kinder.
Kinderschutz und Kinderrechte
Das Wohl des Kindes steht bei uns im Mittelpunkt, daher haben die UN‑Kinderrechte und der gesetzliche Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII einen zentralen Stellenwert in unserer Arbeit. Wir achten die Rechte der Kinder auf Schutz, Gleichbehandlung, Mitsprache und gewaltfreie Erziehung, bilden uns regelmäßig fort und beziehen bei Bedarf, in Absprache mit den Eltern, eine insoweit erfahrene Fachkraft mit ein. Dabei hinterfragen und reflektieren wir auch unser eigenes Handeln kontinuierlich, achten Grenzen, geben Kindern Raum für Kritik und Mitbestimmung und orientieren uns an den Prinzipien der gewaltfreien Kommunikation.
Qualitätssicherung
Die Qualität unserer Arbeit sichern wir durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Kleinkindpädagogik und Kinderschutz. Wichtig sind uns außerdem die Reflexion und der fachliche Austausch untereinander und mit Kolleg:innen sowie das kontinuierliche Studium von aktueller Fachliteratur. So entwickeln wir unsere pädagogische Arbeit laufend weiter und können neue Erkenntnisse in unseren Alltag mit den Kindern einfließen lassen.
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich Kindertagespflege
Paula Braun (für den Bereich Badenweiler)
Berliner Allee 3
79114 Freiburg
Der Fachbereich berät und unterstützt uns als Kindertagespflegepersonen, bietet diverse Fortbildungen für uns an und ist auch Ansprechpartner für die Eltern.
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Bismarckstr. 3
79379 Müllheim
Zur Erziehungsberatungsstelle kann jeder ganz unverbindlich gehen. Dort findet Beratung zu den unterschiedlichsten Themen statt, die Kinder, Jugendliche, Eltern und auch wir als Fachkräfte in Anspruch nehmen können.